| Hofrat Friedrich von Hessing (1838 - 1918)
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Nach einem mühevollen Anfang wurde im Jahre 1869 seine “neue Anstalt” als ein großzügiges und weitschichtiges Unternehmen mit Bettenhaus, Behandlungsräumen, Schlosserei, Drechslerei, Schreinerei und Spenglerei, mit herrlichen Garten- und Parkanlagen, umrahmt von Säulengängen, Arkaden und Musik-Pavillons, einer Anstaltskirche im neugotischen Baustil, aber auch einer eigenen Landwirtschaft mit Stallungen fertiggestellt. Der Ruf der Hessing‘schen Heilanstalt drang weit über die deutschen Grenzen hinaus. Arme und Reiche wurden Patienten des “Wunderdoktors”, der auch in fürstlichen und kaiserlichen Kreisen höchste Anerkennung fand. So wurden in den Jahren 1868 bis 1903 fast 60.000 Patienten in der Gögginger Heilanstalt versorgt. |
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Im Jahre 1887 wurde das Kurhaustheater in Göggingen mit 600 Sitzplätzen und Palmengarten im Formsinn der späten Renaissance eingeweiht. Dieses Kurhaustheater diente einst den Patienten zur Unterhaltung mit vielen Theater- und Konzertveranstaltungen. In jahrelanger Arbeit und mit viel Liebe wurde dieses Kleinod in den letzten Jahren renoviert. Erst im Frühjahr 1998 wurden die letzten Arbeiten beendet. Heute erstrahlt das Kurhaustheater in altem Glanz und wird auch wieder als Theater genutzt. Ähnliche Anlagen wie in Göggingen entstanden unter Hessing auch in Wildbad bei Rothenburg, Bad Kissingen und Bad Reichenhall. Die großen Leistungen und Verdienste Friedrich Hessings verhalfen ihm zu hohen Auszeichnungen, Ehrungen und Titeln. 1913 wurde Hessing geadelt. Er starb am 16. März 1918. Das Testament bildet die Grundlage für die Stiftung mit der Bezeichnung “Hofrat Friedrich Hessing‘sche orthopädische Heilanstalt in Göggingen - Augsburg”, deren Zweck die Erhaltung und Fortführung der Anstalt zum Wohle der Hilfs- und Heilbedürftigen ist. Hessing ordnete an, daß alles angeschafft werden soll, was auf dem Gebiet der Hygiene und der Technik einen Fortschritt in der Medizin bedeutet und als zweckdienlich erscheint. Diesem Auftrag ist die Stiftung bis heute treu geblieben. Mit Entschließung des Bayerischen Staatsministeriums des Inneren vom 03.06.1919 wurde die Hessing Stiftung als öffentliche Stiftung staatsaufsichtlich genehmigt. Die Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt. |
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